Was soll dieses Blog?

Deutschland Info will über die aktuelle Situation und Rechtslage innerhalb des aktuellen Geschäftsbereiches der BRD informieren.

Es sei wichtig zu erwähnen, dass ich weder nationalsozialistische Gedanken hege, noch ein ausgemachter Verschwörungstheoretiker bin. Ich möchte hier über die aktuelle Situation berichten und diese auch den nicht ganz so informierten Bürgerinnen/Bürger zugänglich machen. Vielleicht auch dem Einen oder Anderen die Augen öffnen, damit er sich aus dem Konsumsklaventum heraus auch einmal mit der Faktenlage beschäftigt.

Freitag, 5. August 2011

Ist die BRD überhaupt ein eigenständiger Staat?

Dieses mal möchte ich einen weiteren Irrglauben, welcher u.a. durch die medialen Desinformation geschuldet ist, beleuchten. Ich werde auch wieder mit entsprechenden Links auf die betreffenden Gesetzestexte, Informationen und Wissenswertes verweisen, damit für jederman die Sachlage nachzueruieren ist. Es geht um die Fragestellung: Ist die BRD, wie sie uns in Schulen gelehrt wurde, in der wir alle aufgewachsen sind, mit der wir uns zum Teil identifizieren, ein eigenständiger Staat im Sinne des Völkerrechts?
Tja, wieder so ein schwerer Brocken. Aber ich bin der Meinung, dass wir diesen uns auch genauer betrachten sollten. Eben auch um das Handeln seitens der Politiker entsprechend zu verstehen und auch, vielleicht bei Wahlen unsere Gewohnheiten (Ich mache ja schon immer an dieser Stelle das Kreuzchen, wenn man überhaupt noch zu Wahlen geht!) zu überdenken und sich genauer mit Wahlprogrammen zu beschäftigen.


Um das Thema genau zu verstehen, muss ein kurzer Exkurs in die Geschichte genommen werden. Genau gesagt zum Ende des zweiten Weltkrieges und dem Ende der Nazidiktatur. In meinem anderen Artikel über das Grundgesetz viel einmal das Datum 31.12.1937 und die uns nicht so für Deutschland angenehme wie geläufige Bezeichnung "Deutsches Reich". Denn mit "Deutsches Reich" wurde uns überwiegend gelehrt und  als negative Kollektiverfahrung eingeprägt, das damit nur die Zeit der Nazidiktatur gemeint ist und somit Deutsches Reich = Nazidiktatur. Dies ist aber grundsätzlich falsch, denn das Deutsche Reich ist die eigentliche Bezeichnung Deutschlands seit 1871. Bei der Masse der Bevölkerung bleiben aber nur die wenigen, unrühmlichen und zweifelsohne dunkelsten Jahre zwischen 1933 und 1945 (wird auch landläufig als das "dritte Reich" bezeichnet) im Gedächtnis.

Wie waren denn die Grenzen Deutschlands zu jenen 31.12.1937 überhaupt?
Dazu die nachfolgende Grafik:
Quelle: Wikipedia


Am 08.05.1945 hat die Deutsche Wehrmacht die bedingungslose Kapitulation angenommen, nicht aber das Deutsche Reich! Es wird immer wieder in entsprechenden Medien darüber berichtet, dass die dargestellte Aussage über die Kapitualtion nicht richtig wäre und das Deutsche Reich ebenfalls kapituliert hätte. Dies ist nicht richtig, was unter folgende Links auch nachgeprüft werden kann.

Natürlich kommen auch immer wieder Aussagen das mit dem sogenannten 2+4 Vertrag alles neu geregelt wurde, aber dies werde ich in einem anderen Bericht genauer beleuchten und kommentieren.

Die BRD, also der westliche Teil Deutschlands nahm das Grundgesetz als Übergangslösung an, bis, so der alte Wortlaut im  Art 146 GG:
"Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Dies hätte spätestens nach der sogenannten Wiedervereinigung geschehen müssen.

Nach der sogenannten Staatskerntheorie wäre die BRD mit dem Deutschen Reich identisch, differenziert aber zwischen dem Staatsgebiet, welches das des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 sei, und dem Geltungsbereich des Grundgesetzes, das dem Gebiet der Bundesrepublik entspräche.

Selbst das Bundesverfassungsgericht hat den Fortbestand des Deutschen Reiches des öfteren bestätigt. Hier nur ein kleiner Teil dieser Bestätigungen. Damit nicht wieder behauptet werden kann dies stimme alles nicht, natürlich mit entsprechenden Aktenzeichen und den Verweisen auf die Quellen:
Die Annahme eines solchen Restbestandes gegenseitiger Rechtsbeziehungen setzt voraus, daß das Deutsche Reich als Partner eines solchen Rechtsverhältnisses über den 8. Mai 1945 hinaus fortbestanden hat, eine Rechtsauffassung, von der das Bundesverfassungsgericht […] ausgegangen ist.BVerfGE 3, 288 (319 f., Zit. Abs. 92)

Das Deutsche Reich, welches nach dem Zusammenbruch nicht zu existieren aufgehört hatte, bestand auch nach 1945 weiter, wenn auch die durch das Grundgesetz geschaffene Organisation vorläufig in ihrer Geltung auf einen Teil des Reichsgebiets beschränkt ist, so ist doch die Bundesrepublik Deutschland identisch mit dem Deutschen Reich.“  BVerfGE 6, 309 (336 ff., Zit. Abs. 160, Abs. 166)

Interessant ist auch das Urteil von 1973 des BVerfGE welches sich mit dem Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR beschäftigte. Hier ein Auszug aus dem Urteil:

Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort […], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den ‚Geltungsbereich des Grundgesetzes‘ […], fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden…BVerfGE 36, 1 (15 ff.)

Sehr interessant, oder? Jetzt wird auch ein Schuh daraus, warum am 29.09.1990 der besagte Art 23 GG gestrichen wurde. Werden wir wirklich nur an der Nase herumgeführt? Erstmal aber weiter im Text.

Somit hier ein weiterer Hinweis darauf, dass mit der Wiedervereinigung das Grundgesetz ungültig wurde, die BRD aufgehört hat als wirtschaftlicher Verwaltungsbereich zu existieren und wir eigentlich eine neue, oder aber die bestehende Weimarer Verfassung (die letzte gültige Verfassung vom deutschen Volk gewählt) erhalten sollten.

So, für heute genug...Fortsetzung folgt.


Donnerstag, 4. August 2011

Ist das Grundgesetz überhaupt noch gültig?

Das "Bonner Grundgesetz", wie es ursprünglich genannt wurde, wurde auf Veranlassung der westlichen Besatzungsmächte vom „Parlamentarischen Rat“ erstellt und am 23. Mai 1949 in Bonn verkündet. Es wurde im Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als zwei Drittel der beteiligten deutschen Länder angenommen. Bayern lehnte es ab, akzeptierte jedoch seine Verbindlichkeit durch die Annahme der übrigen westdeutschen Bundesländer. Diese verfassungsähnliche Satzung, die ausdrücklich als Provisorium gedacht war, mußte
  1.  die für sie verbindlichen Vorstellungen der drei westlichen Besatzungsmächte berücksichtigen (vergleiche Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 III), gleichwohl
  2. die Formulierung eines modernen Verfassungstextes anbieten und hierbei
  3. vor allem durch den Hinweis auf die Vorläufigkeit die unterdrückte Abstimmung durch das Volk übermänteln und nicht zuletzt
  4. den - nicht kompetenten - Ländern die Annahme hauptsächlich durch den Hinweis auf das Provisorium schmackhaft machen, das ja einer späteren Volksabstimmung unterliegen würde.

Soweit so gut. Dies hatte auch alles gut bis zum 18.07.1990 funktioniert.

Was ist da passiert?

Der Geltungsbereich des Grundgesetztes wurde aus dem Grundgesetz gestrichen. Genau genommen wurde der Art 23 GG welcher wie folgt lautete:
"Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Gross-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."

ersatzlos gestrichen.
Dies ist hier nachzulesen.

Am 29.09.1990 wurde also dieser Artikel ersatzlos aus dem Grundgesetz gestrichen.

Am 03.10.1990 fand der Beitritt (Wiedervereinigung Deutschlands) der ehemaligen mitteldeutschen Gebiete (genannt DDR) statt. Zu diesem Zeitpunkt gab es den Art 23 GG im Grundgesetz aber schon garnicht mehr.

Seitdem gibt es keinen Geltungsbereich des Grundgesetzes mehr.

Im Art 144 Abs 2 des GG wird sich sogar noch auf den alten Art 23 GG mit den Länderbezug berufen.

Manchmal hört und liest man von Menschen, dass der Geltungsbereich des Grundgesetzes aus der Präambel hervor geht.
Dies ist leider nicht der Fall, wenn man sich auch diese betrachtet. Übrigens wurde auch die Präambel am 29.09.1990 angepasst.

Nachfolgend die aktuelle Präambel:
"[1] Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.  
[2] Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. 
[3] Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."

Und hier der Wortlaut vom 24.05.1949 bis 29.09.1990:
" [1] Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. 
[2] Es hat auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. 
[3] Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden."

Die aktuelle Präambel bezieht sich nicht darauf, dass das Grundgesetz in den im 2. Absatz genannten Ländern Gültigkeit hat, sondern nur das die Deutschen in diesen Ländern die Einheit Deutschlands verwirklicht haben. Somit steht da nur das es für das gesamte Deutsche Volk gilt, aber keinen örtlichen Geltungsbereich definiert.

Wie oben schon erwähnt, gibt es also keinen Geltungsbereich für das Grundgesetz!

Achja, weil ich eben das Deutsche Volk erwähnt habe. Schauen wir doch mal was genau das Grundgesetz dazu sagt. Fündig werden wir dabei im Art 116 Abs 1 GG:
"(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Wie? Das Grundgesetz bezieht sich auf das Deutsche Reich und nicht auf die Bundesrepublik Deutschland? Welches Gebiet wird denn mit dem Stand vom 31.12.1937 gemeint und was hat es mit dem Deutschen Reich zu tun?

Dazu werde ich aber in gesonderten Artikeln berichten. 
Für dieses Thema sind diese Fragen erst einmal nur zweitrangig. 

Zurück zum Thema. Viele fragen sich, warum denn die Definition des Geltungsbereich im Grundgesetzes so wichtig ist?

Die Bundesrepublik besitzt keine eigene Verfassung, wie es bei jedem anderen Staat auf der Welt üblich ist, sondern besitzt nur eine vorläufige Gesetzgebung, welche von den Allierten Siegermächten aufdiktiert wurde. 
Dies spiegelt sich nicht nur im Namen (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland) wieder, denn richtig wäre "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland", sondern steht auch so wortwörtlich in der alten Präambel bis zum 29.09.1990:
" [1] ..., um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. "

Die Gründerväter des Grundgesetzes hatten 1949 nicht vor eine Verfassung für Deutschland zu erstellen. Wie es sich aus dem alten Art 146 GG (dieser wurde auch am 29.09.1990 angepasst) rückschließen läßt:
"Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Wenn also der Gültigkeitsbereich des Grundgesetzes nicht im Grundgesetz verankert sein braucht, warum hatten die Gründerväter den alten Art 23 GG mit aufgenommen, wenn Ihnen eine Definition des Gültigkeitsbereiches nicht für notwendig erschien?
" [1] Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. 
[2] In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."

Somit kann und muss man daraus schliessen, dass sehr wohl der Gültigkeitsbereich eines Grundgesetzes im Gesetz selbst verankert sein muss und so auch gewollt und beabsichtigt war.

Kann sich jemand noch an den 03.10.1990 erinnern. Wie wir alle für die neue deutsche Verfassung abgestimmt haben? Also ich kann mich nicht daran erinnern! Leider haben wir bis dato keine eigene Verfassung und das Grundgesetz ist eigentlich mit der Streichung des Art 23 GG nichtig, da es keinen Geltungsbereich mehr für das Gesetz gibt und somit die Bundesrepublik Deutschland aufgehört hat juristisch zu existieren.

Wahnsinnige Vorstellung das Ganze, denn wir leben doch alle eigentlich in diesem Land! Ja, wir leben in Deutschland. Nicht in der BRD.

Was hat dies alles für Konsequenzen für jeden Einzelnen. Warum habe ich dann eine Ausweis, was ist mit den anderen Gesetzen und Verordnungen, was ist mit den Politikern und Behörden.

Dies alles werde ich in weiteren Artikeln gerne näher durchleuchten. Man kann sehr gespannt sein, was noch so alles ans Licht kommen wird und wie jeder Einzelne damit umgehen kann und vorallem was jeder Einzelne tun kann.

Jetzt erst einmal viel Spass beim verdauen des Artikels, denn er war bestimmt keine leichte Kost.

Bis dahin...
CoolRunnings